Verleih
Unsere Öffnungszeiten
Mo 09:00-11:00 Uhr
Fr 15:00-18:30 Uhr
An Feiertagen ist die Stadtbücherei Groß-Siegharts geschlossen
Gebührenordnung
Bücher
Volksschulkinder gratis
Alle anderen Kinder für 2 Wochen 0,20
Erwachsene für 2 Wochen 0,50
Nachgebühr Kinder / Erwachsene 0,20 pro Woche
Büchereiordnung
SATZUNG und BIBLIOTHEKSORDNUNG
der Stadtbücherei Groß-Siegharts
I.
Satzung der Stadtbücherei Groß-Siegharts § 1 Name, Sitz, Tätigkeitsbereich
Die Stadtgemeinde Groß-Siegharts unterhält eine öffentliche Bücherei an folgendem
Standort: Schloßplatz 1, 3812 Groß-Siegharts. Die Stadtgemeinde führt diese gemeinnützige
Anstalt unter der Bezeichnung „Stadtbücherei Groß-Siegharts“.
§ 2 Zweck
Die gemeinnützige Anstalt „Stadtbücherei Groß-Siegharts“ der Körperschaft öffentlichen
Rechts „Stadtgemeinde Groß-Siegharts“, deren Zweck nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, ist
ein gemeinnütziges Kulturinstitut und bezweckt die Förderung von Volksbildung für
Personen jeglichen Alters. Die öffentliche Bücherei der Stadtgemeinde Groß-Siegharts
eröffnet den Nutzern einen individuellen Zugang zu Medien und Informationen zur
beruflichen und schulischen Aus- und Fortbildung und zur Leseförderung.
§ 3 Mittel
Ideelle Mittel zur Erreichung des Zwecks der Volksbildung ist der Verleih von Medien und die
Förderung der Nutzung von Medien, insbesondere von Büchern, durch gezielte Aktionen und
Veranstaltungen.
I. Materielle Mittel werden aufgebracht durch:
II. Gebühren für Entlehnung, Säumnisgebühren etc.
III. Finanzielle Mittel aus dem Budget der Stadtgemeinde Groß-Siegharts
IV. Förderungen, Subventionen und sonstige Zuwendungen
§ 4 Mittelverwendung
Die Mittel der gemeinnützigen Anstalt „Stadtbücherei Groß-Siegharts“ dürfen nur für die
Erreichung des unter § 2 angeführten Zweckes verwendet werden.
Es darf keine Person durch Verwaltungsauslagen, die dem Zweck der Körperschaft fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die
Stadtgemeinde Groß-Siegharts erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der öffentlichen
Bücherei, vielmehr fördert sie die gemeinnützige Anstalt mit jährlichen Subventionen.
§ 5 Organe
Organe der Stadtbücherei Groß-Siegharts sind der Gemeinderat, der Gemeindevorstand und
der Bürgermeister im Sinne der NÖ Gemeindeordnung. Die Bestimmungen der NÖ
Gemeindeordnung sind auch im Hinblick auf Vertretung nach außen und allen übrigen
organisatorischen Aspekten anzuwenden.
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3812 Groß-Siegharts – Schloßplatz 1 – buecherei.siegharts@wvnet.at – 02847/2371 – DVR 564125
§ 6 Leitung der Stadtbücherei
Der Bürgermeister ernennt im Einvernehmen mit dem Gemeindevorstand einen
Büchereileiter. Diesem werden die Besorgung der Geschäfte der Stadtbücherei Groß-
Siegharts übertragen.
§ 7 Auflösung der Bücherei
Bei Auflösung der gemeinnützigen Anstalt „Stadtbücherei Groß-Siegharts“ oder Wegfall des
bisherigen begünstigen Zwecks ist das Vermögen für gemeinnützige, mildtätige oder
kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 ff BAO zu verwenden.
§ 8 Inkrafttreten
Die Satzung tritt nach dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.
II.
Bibliotheksordnung der Stadtbücherei Groß-Siegharts
II. i. ALLGEMEINES
Die Stadtbücherei Groß-Siegharts ist eine öffentliche Einrichtung der Stadtgemeinde
Groß-Siegharts, gemeinnütziges Kulturinstitut und bezweckt die Förderung von Volksbildung
für Personen jeglichen Alters. Die öffentliche Bücherei der Stadtgemeinde Groß-Siegharts
eröffnet den Nutzern einen individuellen Zugang zu Medien und Informationen zur
beruflichen und schulischen Aus- und Fortbildung und zur Leseförderung.
Jeder Interessent ist berechtigt, die Stadtbücherei im Rahmen der Bibliotheksordnung auf
privatrechtlicher Grundlage zu benützen.
Die Entlehnung ist grundsätzlich entgeltlich.
Die Bezahlung der Leihgebühr berechtigt den Benutzer die Medien ausschließlich privaten zu
verwenden. Jede darüber hinausgehende oder gewerbliche Nutzung sowie die
Vervielfältigung der Medien ist nicht gestattet.
Durch Aushang sind die Öffnungszeiten der Stadtbücherei bekanntgemacht.
II. ii. ENTLEHNUNG
Die Anmeldung in der Stadtbücherei Groß-Siegharts kann persönlich, mittels Fax oder e-mail
und unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erfolgen.
Die Angaben zur Person werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen
Bestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet.
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3812 Groß-Siegharts – Schloßplatz 1 – buecherei.siegharts@wvnet.at – 02847/2371 – DVR 564125
Ohne diese Angaben ist das Entleihen von Büchern nicht möglich. Der Benutzer bestätigt mit
seiner Unterschrift die Bibliotheksordnung zur Kenntnis genommen zu haben und gibt somit
auch die Zustimmung zur elektronischen Speicherung seiner Personaldaten.
Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters
erforderlich, der sich gleichzeitig zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung
anfallender Entgelte und sonstiger Forderungen verpflichtet, außer es erfolgt die Anmeldung
über eine Pflichtschule im Bereich der Stadtgemeinde Groß-Siegharts.
Wenn in einer Familie mehrere Familienmitglieder Medien entlehnen, so hat sich jedes
Familienmitglied einzeln anzumelden.
Änderung des Namens oder der Anschrift sind persönlich, mittels Fax oder e-mail
mitzuteilen.
Der Benutzer ist verpflichtet, die ausgewählten Bücher etc. vor der Mitnahme ohne
Aufforderung registrieren zu lassen. Die Anzahl der entlehnenden Bücher kann durch die
Bibliothek begrenzt werden.
II. iii. E-MEDIEN-VERLEIH DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN BIBLIOTHEKEN
Die Stadtbücherei Groß-Siegharts nimmt am E-Medien-Verleih der niederösterreichischen
Bibliotheken teil. Für die Teilnahme eines Benutzers am E-Medien-Verleih wird von der
Stadtbücherei eine Zeitgebühr eingehoben, die sich automatisch am 31. 12. eines jeden
Jahres um ein Jahr verlängert. Kommt der Benutzer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach,
wird der Zugang zum E-Medien-Verleih gesperrt. Mit der Anmeldung sind die auf obiger
Homepage genannten Bedingungen zu akzeptieren.
II. iv. LEIHFRIST – ENTGELT
Die Leihfrist beträgt für Medien der Stadtbücherei beträgt 14 Tage. Die jeweilige Höhe des
Entgeltes ist durch Aushang in der Bibliothek ersichtlich.
II. v. MAHNUNG
Bei Überschreiten der Leihfrist ist die durch Aushang in der Bibliothek kundgemachte
Versäumnisgebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte.
Versäumnisgebühren und sonstige Entgelte sowie andere Forderungen werden im Falle des
Zahlungsverzuges auf dem Rechtsweg geltend gemacht.
II. vi. HAFTUNG
Die Medien sind schonend zu behandeln und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch
bestimmt. Sie dürfen nicht weiterverliehen werden. Bei Verlust oder Beschädigung ist der
Benutzer schadenersatzpflichtig. Der Verlust bzw. die Beschädigung der Medien etc. sind
den Mitarbeitern der Stadtbücherei mitzuteilen
Grundsätzlich ist der Wiederbeschaffungswert des Mediums zu ersetzen.
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3812 Groß-Siegharts – Schloßplatz 1 – buecherei.siegharts@wvnet.at – 02847/2371 – DVR 564125
II. vii. AUSSCHLUSS
Benutzer, welche die Bestimmungen der Bibliotheksordnung nicht einhalten, können vom
Leiter der Stadtbücherei dauernd oder für begrenzte Zeit von der Inanspruchnahme von
Leistungen der Stadtbücherei Groß-Siegharts ausgeschlossen werden.
II. viii. SONSTIGES
Für alle Streitigkeiten aus einer Entlehnung ist sachlich und örtlich das jeweilige
Bezirksgericht in dessen Bereich die Stadtbücherei Groß-Siegharts liegt zuständig.
Genehmigt in der Sitzung des Gemeinderats am 15. März 2017